MALTERER   Umweltplanung
Ingenieurbüro für Landschaftsplanung
 
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Berufsbild

  • Jeder, der im baurechtlichen Außenbereich, also in der freien Landschaft, bauen will:
    • Landwirte (Biogasanlagen, Scheunen, Solarparks etc.)
    • Mobilfunkbetreiber (Funkmasten)
    • Windkraftbetreiber (Windräder)
    • Bund, Länder, Gemeinden (z.B. Straßen, Radwege, Baugebiete etc.)
    • Abbaufirmen (z.B. Kiesabbau)
    • Energieversorger (Hochspannungsleitungen, Erdgaspipelines, Staudämme etc.)
  • Dies gilt nach Bundesnaturschutzgesetz als Eingriff in Natur und Landschaft, der durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden muß (z.B. durch Pflanzung von Bäumen oder Feldhecken, Aufforstung, Anlage von Streuobstwiesen, Feuchtbiotopen, artenreichen Wiesen etc.)
  • Der Landschaftsplaner ermittelt und bewertet den Eingriff und plant entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen, die mit dem Bauherrn und der Naturschutzbehörde abgestimmt werden.
  • Eingriff und Ausgleich werden in Form von Text, Bildern, Grafiken und Karten übersichtlich dargestellt und sind Teil des Bauantrags.
MALTERER Umweltplanung - Berufsbild

MALTERER Umweltplanung - Berufsbild


MALTERER Umweltplanung
Dipl.-Ing. (FH) Arnaud Malterer
Landschaftsnutzung / Naturschutz
Am Münzbergtor 1
85049 Ingolstadt
Kontakt
Telefon: 0841 / 121 384 07
Mobil: 0178 / 18 99 012
Email: info@malterer-umweltplanung.de
http://www.malterer-umweltplanung.de
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